Energieausweise und Energieberatung

Ihr Energieberater
Energetische Beratung und Bewertung mit Fachkompetenz:

Grün ist in! Nicht zuletzt aufgrund der neuen Energiepolitik ist das Thema Nachhaltigkeit stetig auf dem Vormarsch und die Nutzung alternativer Energieformen boomt.
Dieser Trend kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern fordert auch eine umfassende Beratung durch einen Immobilienexperten.

Verordnungen und Gesetze, die den Umgang in der Praxis mit dem Einsatz erneuerbarer Energien und der Energieeinsparung formulieren gehören heute in der Immobilienbranche dazu.

Ich biete Ihnen dieses umfassende Spezialwissen rund um das Thema:
„Erneuerbare Energien“ und den damit verbundenen Vor- und Nachteilen!

Lassen Sie sich beraten.

Energieausweis

Mit unserem Kooperationspartner Sprengnetter erstellen wir für Sie Energieausweise als Bedarfsausweis.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)* regelt die Notwendigkeit der Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen.

Gründe für einen Energieausweis:
1. Information für Käufer und Mieter: Transparenz über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Potenzielle Käufer und Mieter haben ein Recht darauf, die energetischen Kennwerte eines Gebäudes zu kennen. Dies hilft ihnen, die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten besser einzuschätzen.
2. Gesetzliche Verpflichtung: Beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung eines Wohngebäudes ist die Ausstellung eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Ohne einen gültigen Energieausweis drohen Bußgelder.
3. Verbesserung der Energieeffizienz: Der Energieausweis gibt Eigentümern Hinweise darauf, wie sie die energetischen Eigenschaften ihrer Immobilie verbessern können, was langfristig zu Einsparungen bei den Energiekosten führen kann.
4. Umweltbewusstsein: Durch die Transparenz über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes können Einsparpotenziale aufgedeckt und somit der CO₂-Ausstoß reduziert werden.

Energieausweis kurz und knapp:

Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet und darstellt. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Arten: Es gibt zwei Haupttypen von Energieausweisen:
Bedarfsausweis: Basierend auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes, unter Berücksichtigung der Bauweise und technischen Ausstattung.
Verbrauchsausweis: Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner über mindestens drei Abrechnungsperioden.

Inhalt: Der Ausweis enthält Informationen zur Art der Heizung, den verwendeten Energieträgern, den Energiekennwerten des Gebäudes und Empfehlungen zur energetischen Modernisierung.

Gültigkeit: Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.

Pflicht: Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.

GEG-kurz und knapp

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Adresse

Ingenieurbüro für Bauwesen
Dipl.-Bauingenieur (FH)
Jens Maurer
Bergwiesenstraße 1
35325 Mücke-Wettsaasen