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Bauüberwachung
Ganzgleich, ob Sie ein Wohnhaus oder
Gewerbeanwesen errichten wollen.
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die Bauausführung.
Dies regelt die Hessische Bauordnung (HBO) im Abschnitt 4.
Sie dürfen jedoch auch einen Bauüberwacher beauftragen.
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Fundamentarbeiten |
Bau eines Holzhauses |
Der Bauüberwacher prüft und überwacht die Einhaltung der:
› rechtlichen Vorschriften
› genehmigten Bauvorlagen
› Berechnungen zur Standsicherheit (Statik)
› Anforderungen zum Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz
› Energieeinsparung durch bautechnische Nachweise
› fachgerechten Durchführung der Bauarbeiten
› Sicherheitsregeln
Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und Erfahrung.
Gerne übernehme ich für Sie in Zusammenarbeit die Bauüberwachung,
… damit ihr Traumhaus nicht zum Alptraum wird.
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Ingenieurbüro für Bauwesen
Dipl.-Bauingenieur (FH)
Jens Maurer
Bergwiesenstraße 1
35325 Mücke-Wettsaasen Telefon:
06400 200-689 oder -690 Fax:
06400 200-691 Mobil:
0172 2710235 E-Mail: info@maurer-baugutachten.de
Lastfälle für Stellflächen |