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Ingenieurbüro für Bauwesen Jens Maurer

Bauüberwachung

Ganzgleich, ob Sie ein Wohnhaus oder Gewerbeanwesen errichten wollen.
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die Bauausführung.
Dies regelt die Hessische Bauordnung (HBO) im Abschnitt 4.
Sie dürfen jedoch auch einen Bauüberwacher beauftragen.


Fundamentarbeiten für eine Garagenanlage
Fundamentarbeiten
Bau eines Holzhauses
Bau eines Holzhauses

Der Bauüberwacher prüft und überwacht die Einhaltung der:

rechtlichen Vorschriften
genehmigten Bauvorlagen
Berechnungen zur Standsicherheit (Statik)
Anforderungen zum Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz
Energieeinsparung durch bautechnische Nachweise
fachgerechten Durchführung der Bauarbeiten
Sicherheitsregeln

Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und Erfahrung.
Gerne übernehme ich für Sie in Zusammenarbeit die Bauüberwachung,

… damit ihr Traumhaus nicht zum Alptraum wird
.


Ingenieurbüro für Bauwesen

Dipl.-Bauingenieur (FH)
Jens Maurer

Bergwiesenstraße 1
35325 Mücke-Wettsaasen

Telefon:
06400 200-689  oder  -690

Fax:
06400 200-691

Mobil:
0172 2710235

E-Mail:
info@maurer-baugutachten.de

 


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